Die Richtlinie des MBJS über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sozialfonds für Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 10 wird weitergeführt. Sollte Ihre Familie anspruchsberechtigt sein, so melden Sie sich bis spätestens 22.09.2020 beim Klassenlehrer bzw. im Sekretariat der Schule mit einer Kopie des gültigen Bescheides. Die Übersicht zu anspruchsberechtigten Familien finden Sie im nachfolgenden Anschreiben: