Mit der 6. Eindämmungsverordnung wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Innen- und im Außenbereich der Schule (Schulgebäude, Schulhof) für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer im Sportunterricht), für alle Lehrkräfte, das sonstige Schulpersonal und für alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend.
Die beiden Ausnahmen (Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten bei Einhaltung des Abstandsgebotes und während des Stoßlüftens in den Unterrichtsräumen) bleiben bestehen.