Endlich wieder Präsenzunterricht ab Jg.7 möglich

Veröffentlicht am 27. April 2021

Von Stefanie_Liske

Ab 03.05.2021 kommen auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 11 wieder in den Wechselunterricht zurück. Unter Einhaltung der Distanzregel, der Maskenpflicht und der Bescheinigungen über einen negativen Selbsttest an zwei Terminen pro Woche ist das Lernen im Wechselmodell wieder möglich. Genauere Hinweise finden Sie wie immer auf der Corona-Virus-Seite mit Informationen zur A-B-Wochen-Verteilung, zu den Testterminen und zur Organisation der Testausgabe.

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch vorsorglich auf die Anordnungen des MBJS vom 20.04.2021 zur bestehenden Testpflicht hinweisen:

„…Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

a. Die Schüler/innen verbringen die Lernzeit zu Hause, nehmen am Distanzunterricht für die Lerngruppe teil und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt.

b. Der versäumte Präsenzunterricht wird dokumentiert, aber nicht auf dem Zeugnis vermerkt.

c. Die aus eigenem Antrieb resultierende Nicht-Teilnahme am Präsenzunterricht kann nicht als Begründung für einen Antrag auf Wiederholung (§ 59 Abs. 5 BbgSchulG) herangezogen werden. …“

(Wenn sich also die zugeordnete Lerngruppe im Distanzunterricht befindet, nehmen die Schüler ohne Bescheinigung verpflichtend am Distanzunterricht teil. Wenn sich jedoch die zugeordnete Lerngruppe im Präsenzunterricht befindet, können durch die unterrichtenden Lehrkräfte nur im Rahmen der Möglichkeiten Aufgaben bereitgestellt werden.)