Zugangskontrolle gemäß Eindämmungsverordnung

Veröffentlicht am 11. Mai 2021

Von Stefanie_Liske

Der Zugang zur Schule ist nach der aktuellen Eindämmungsverordnung nur mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer SARS-CoV-2-Virus Infektion gestattet. Alle Schüler*innen und Lehrer*innen müssen demnach zweimal in jeder Präsenzwoche den Test durchführen und das negative Ergebnis bestätigen bzw. durch eine volljährige Person bestätigen lassen. Das erfolgt auf dem entsprechendemden Formblatt zu den festgelegten Terminen (in vollständigen Schulwochen jeweils am Montag und am Donnerstag). Das Formblatt mit den Bescheinigungen verbleibt grundsätzlich bei den Schüler*innen.

Damit auch bei Regenwetter die Schüler*innen schnell ins Schulgebäude kommen, findet am Eingang nur eine einfache Sichtkontrolle statt:

  • montags: Liegt eine tagaktuelle Bescheinigung vor?
  • dienstags und mittwochs: Liegt die Bescheinigung vom Montag vor?
  • donnerstags: Liegt die pro Präsenzwoche erforderliche zweite tagaktuelle Bescheinigung vor?
  • freitags: Liegen die zwei wöchentlichen Bescheinigungen vor?

Die Lehrer*innen kontrollieren die Eintragung der Termine, um den etwa 300 Schüler*innen vor der ersten Stunde eine zügige Einlasskontrolle zu ermöglichen. Somit kann der Unterricht pünktlich beginnen und die Schüler*innen warten nicht unnötig lange auf dem Schulhof auf ihre Abholung. Die Fachlehrer*innen der jeweils ersten Unterrichtsstunde übernehmen die erforderlichen Dokumentationen.

Durch diese Organisation können an den folgenden Tagen die nächsten Sichtkontrollen zum Beispiel auch für die Schüler*innen unkompliziert stattfinden, die aus wichtigen Gründen nicht täglich in der Schule waren.