Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

Veröffentlicht am 26. März 2021

Von Stefanie_Liske

Sehr geehrte Eltern,

um Ihnen vorab für den Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien eine gewisse Planungssicherheit zu geben, hat das Bildungsministerium uns heute über die gegenwärtigen Rahmenbedingungen informiert. Für den Schulbetrieb ab dem 12.04.2021 gilt vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens, dass die seit dem 15.03.2021 eingerichtete Organisation des Unterrichts fortgeführt wird.

Unterrichtsorganisation ab 12.04.2021

Der Wechselunterricht zwischen Präsenzwoche und Distanzwoche wird in allen Jahrgangsstufen 7 bis 12 fortgeführt.

Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10, Jahrgangsstufe12) ist diese Anordnung verbindlich. Eine Befreiung von der Teilnahme an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts ist nicht möglich.

Die Organisation der Abiturprüfungen und die Prüfungen in der Jahrgangsstufe 10 wird planmäßig fortgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dazu noch ein gesondertes Schreiben aus dem Bildungsministerium.

Ab dem 15.04.2021 wird für die Durchführung der Prüfungen an der Schule der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen (Hauptterminen) ausgesetzt, damit gewährleistet werden kann, dass die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 und 11 entscheiden die Erziehungsberechtigten über die weitere Teilnahme am Präsenzunterricht mit folgenden Maßgaben:

  • Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule wöchentlich (jeweils bis Mittwoch der Vorwoche) formlos darüber, wenn ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird.
  • Die Verpflichtungen zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an den noch ausstehenden schriftlichen Klassenarbeiten, die die Präsenz der Schülerinnen und Schüler voraussetzen, bleiben davon unberührt.
  • Die Lehrkräfte werden die Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht in ihrer Unterrichtswoche im Wechselmodell teilnehmen, nur soweit möglich mit Aufgaben versorgen um ihnen zu ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.

Informationen zur Teststrategie für die Schülerinnen und Schüler

Die Schulen werden während der Osterferien mit Selbsttest beliefert, sodass die Schule so ausgestattet ist, dass sich alle Schülerinnen und Schüler und alle an der Schule Tätigen zweimal in jeder Schulwoche selbst testen können. Bis zum Ende der Osterferien wird das Bildungsministerium die Schulen über die Details der konkretisierten Teststrategie informieren, die ab der 15. KW (12. bis 16. April 2021) umgesetzt werden soll.

Aktualisierungen

Über die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens notwendigen Änderungen von Rechtsvorschriften, insbesondere der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, wird die Schule zu gegebener Zeit informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Heilek