Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ab 15.02.2021

Veröffentlicht am 15. Februar 2021

Von Stefanie_Liske

Mit der 6. Eindämmungsverordnung wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Innen- und im Außenbereich der Schule (Schulgebäude, Schulhof) für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer im Sportunterricht), für alle Lehrkräfte, das sonstige Schulpersonal und für alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend.

Die beiden Ausnahmen (Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten bei Einhaltung des Abstandsgebotes und während des Stoßlüftens in den Unterrichtsräumen) bleiben bestehen.