Neue Anordnungen durch die Eindämmungsverordnung ab 01.12.2020

Veröffentlicht am 30. November 2020

Von Stefanie_Liske

(1) In den Innen- und Außenbereichen von Schulen … besteht für folgende Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
1. für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7, außer im Sportunterricht,
2. …
3. für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal,
4. für alle Besucherinnen und Besucher.
Schülerinnen und Schüler sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten befreit, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird. … Während des Stoßlüftens in den Schulräumen können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal die Mund-Nasen-Bedeckung vorübergehend abnehmen.
(2) Der Sportunterricht findet … in allen Jahrgangsstufen nur im Freien oder in halbierten Lerngruppen statt. Im Musikunterricht in allen Jahrgangsstufen darf nicht gesungen werden … .

(siehe § 17 zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung)

Dazu wieder die anschauliche Übersicht: Maskenpflicht ab Dez