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SATZUNG
des Vereins "Freunde und Förderer des Gymnasiums Teltow"


Paragraph 1
Der Verein führt den Namen "Freunde und Förderer des Gymnasiums Teltow". Er wurde unter der Nummer VR 1473 in das Vereinsregister des Kreisgerichtes Potsdam Land eingetragen.
Nach der Eintragung lautet der Name "Freunde und Förderer des Gymnasiums Teltow e. V." Der Verein hat seinen Sitz in Teltow. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Paragraph 2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung der Schüler des Gymnasiums Teltow. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Beiträge zur Vervollständigung der Lehr- und Lernmittel. Der Verein fördert ferner die pädagogischen und kulturellen Aufgaben des Gymnasiums im Interesse und zum Wohle der Schüler.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Paragraph 3
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über das schriftliche Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zugang der schriftlichen Ablehnung Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.

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