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SATZUNG
des Vereins "Freunde und Förderer des Gymnasiums Teltow"


noch Paragraph 10
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet innerhalb von 5 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 6 Wochen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, wenn mehr als ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausgeschieden ist oder wenn mehr als 1/4 der Mitglieder schriftlich vom Vorstand unter Angabe von Zweck und Grund die Einberufung verlangt haben.
Zuständig für die Festsetzung der Tagesordnung und für die Einberufung ist der Vorstand. Bei Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auf Wunsch der Mitglieder muss die Tagesordnung den von diesen beantragten Tagesordnungspunkt enthalten. Zur Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung geändert werden.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Wahlen ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei sonstigen Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Beschlüsse über eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 2/3. Bei den erforderlichen Mehrheiten kommt es jeweils auf die Zahl der erschienenen Mitglieder an. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. Bei Verhinderung des Schriftführers wird die Niederschrift von einem Mitglied, das von der Mitgliederversammlung zu wählen ist, aufgenommen.

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