Ausleihe schuleigener mobiler Endgeräte

Veröffentlicht am 7. August 2020

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Wichtige Terminsache! Erledigung bis 11.08.2020, 12:00 Uhr erforderlich!

Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler stellt der Schulträger mobile Endgeräte als Leihgeräte zur Verfügung, die über ein Sofortprogramm des Bundes finanziert werden. Das Informationsschreiben finden Sie auf dieser Seite.

Ausleihe mobiler Endgeräte

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die vom Eigenanteil gemäß § 111 (Lernmittelfreiheit) BbgSchG befreit sind.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde vom Schulträger um Familien mit 3 und mehr Kindern aus einem Haushalt, die eine Schule besuchen, erweitert.

Aufgrund der Terminsetzung durch das MBJS muss die Meldung im Sekretariat bzw. beim Klassenleiter bis 11.08.2020, 12:00 Uhr erfolgen.